Mit dem Militärflugplatz in Meiringen betreib die Schweizer Armee einen der beiden grössten Militärflughäfen der Schweiz in einem engen Bergtal in wunderschöner touristischer Umgebung. Die Flugbewegungen ziehen Lärmemissionen nach sich, die auf die Bevölkerung und die Natur einwirken. Aber was genau ist eigentlich Lärm – und ab welcher Grenze geht man heutzutage davon aus, dass er nicht mehr gesund und zumutbar ist?

WAS IST LÄRM?
Lärm ist störender Schall. Das physikalische Mass für den Schalldruckpegel ist das Dezibel (dB). Ein Wert von 0 dB entspricht in etwa der menschlichen Hörschwelle, ab ca. 120 dB (Schmerzschwelle) verursacht Schall Schmerzen in den Ohren. In einem Schlafzimmer nachts herrschen im Mittel um die 25 dB. Ein normales Gespräch zwischen zwei Menschen ist etwa 50-60 dB laut, eine laute Strasse 70-80 dB. Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB entspricht etwa einer Verdoppelung der empfundenen Lautstärke. Kommen zwei gleich laute Lärmquellen zusammen, erhöht sich der Pegel um 3 dB. Die Imissionsgrenzwerte (Belastungsgrenzwerte) sind mit den Schalldruckpegeln der einzelnen Geräusche nur bedingt vergleichbar, da für die Beurteilung einer Lärmsituation der korrigierte, sogenannte Beurteilungspegel massgebend ist.
Um die Lärmbelastung zu beurteilen und zu begrenzen, legt die Lärmschutzgesetzgebung des Bundes Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte für verschiedene Lärmarten fest. Diese sind auf die Lärmempfindlichkeit des belasteten Gebiets abgestimmt und sind während der Nacht niedriger als am Tag. Dies um dem erhöhten Schutzbedürfnis in der Nacht Rechnung zu tragen.
Strassenfahrzeuge, Eisenbahnwagen, Flugzeuge sowie Geräte und Maschinen müssen rechtlich festgelegte Lärmemissionsgrenzwerte einhalten.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gibt auf seiner Homepage einen umfangreichen Überblick über das Thema Lärm. Es hält fest, dass am Tag 24’000 und in der Nacht 75’000 Personen in der Schweiz an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Fluglärm betroffen sind: „Die meisten von ihnen leben in den Ballungsräumen rund um die grossen Landesflughäfen und in den Einzugsgebieten der Militärflugplätze.“ Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die Störwirkung von Fluglärm deutlich höher ist als die Störwirkung von sonstigem Verkehrslärm wie Strassen- oder Schienenverkehrslärm.

Auch die Schweizer Armee nimmt sich auf ihrer Homepage dem Lärmthema an. Sie hält fest: „Die Aktivitäten insbesondere der Armee verursachen Lärm. Das VBS ist sich dessen bewusst und reduziert den Lärm wo immer möglich. (…) Gegen militärischen Fluglärm gibt es praktisch nur betriebliche Massnahmen. Konkret werden die ordentlichen Flugbetriebszeiten auf die Bürozeiten und die Wochentage beschränkt. Auf den Flugplätzen gibt es flugfreie Zeitfenster im Sommer und lärmoptimierte Start- und Landeverfahren. Bei besonders stark betroffenen Gebäuden hat das VBS den Einbau von Schallschutzfenstern finanziert.“
Aufgrund der komplexen Ausbreitungseigenschaften von Fluglärm wird die Lärmbelastung nicht gemessen, sondern berechnet. Die Vorgaben für die Lärmermittlung sind im Leitfaden Fluglärm des Bundes zusammengestellt. Auf den Jetflugplätzen können die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Deshalb muss die Luftwaffe eine Ausnahmebewilligung beantragen, wie sie im Umweltschutzgesetz für alle öffentlichen Anlagen vorgesehen ist. Ein derartiges Gesuch umfasst eine Begründung für die Ausnahme, ein Betriebsreglement mit den Flugzeiten, einen Umweltverträglichkeitsbericht und ein Dossier mit den nötigen Schallschutzmassnahmen.

Auch wenn das Gesetz es ist nicht vorsieht, erfolgen seit einigen Monaten Lärmmessungen im Bereich des Flugplatzes Unterbach – siehe die Messergebnisse hier.

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