Der Entwurf des Sachplans Militärflugplatz Meiringen vom 08.05.2026 liegt öffentlich aus (du findest ihn hier). Der Entwurf beinhaltet, dass der Flugplatz Meiringen (neben Payerne) Hauptstandort der zukünftigen F-35A-Staffel sein soll. Dargelegt wird erneut die Lärmberechnung, dass es mit reduzierten Flugbewegungen angeblich (= rechnerisch) leiser in unserer Region werden soll. Es wird ein „Zielwert von 34 (+/-4) Wochen pro Jahr für Flugbetrieb mit F-35A angestrebt“. 

Die IGF hat langfristig die Erhebung realer Messwerte eingefordert, seit Jahren messen wir jedes Lärmereignis rund um den Flugplatz in Unterbach. Unsere Region hatte bislang keine Möglichkeit, einen Eindruck zu erhalten, wie es tönt, wenn ein F-35A in unserem Tal abhebt oder landet – die SRF-Rundschau hat 2021 ein eher düsteres Bild davon gezeichnet. Ein Hörvergleich des F-35A zu den aktuellen F/A-18 wurde kurzerhand abgesagt (siehe hier). 

Zu den erwarteten Fluglärmauswirkungen hält das VBS im Entwurf des Sachplans fest: „Die Lärmberechnungen haben ergeben, dass die Belastungsgrenzwerte nach Anhang 8 LSV in Teilen der Gemeinden Brienzwiler und Meiringen auch mit dem F-35A weiterhin überschritten sind, wie dies bereits mit dem F/A-18 der Fall ist. Der Vergleich mit dem Objektblatt von 2001 zeigt, dass grössere unbesiedelte Gebiete im Norden und Nordosten des Flugplatzes neu keine Überschreitungen der Planungswerte mehr aufweisen. Demgegenüber sind die Planungswerte in westlicher Richtung entlang der Piste neu auch in den bebauten Gebieten Lauimatten/Kienholz in der Gemeinde Brienz überschritten. In der Gemeinde Brienzwiler verläuft die Planungswertkurve aufgrund des Wechsels des Berechnungsmodells deutlich unruhiger, wodurch teilweise neue Bereiche Überschreitungen aufweisen, während bei anderen die Planungswerte eingehalten sind.“

GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER: KOLLEKTIVEINSPRACHE MIT JURISTISCHER UNTERSTÜTZUNG

Die IGF Alpenregion wird sich gegen den Entwurf des Sachplans wehren. Die Lärmberechnungen des VBS sind aus Sicht der IGF inakzeptabel. Es darf nicht sein, dass eine ganze Region ungeprüft am Schreibtisch ermitteltem Lärm ausgesetzt wird, während in anderen Ländern rote Zonen „nicht lebenswerten Gebietes“ um die F-35-Standorte gezogen werden!

Damit sich eine Privatperson oder die IGF als Partei am Verfahren beteiligen und Anträge bzw. Forderungen stellen kann, muss sie zwingend eine Einsprache innert der Auflagefrist (18. Mai bis 17. Juni 2026) einreichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es ist möglich und der Einfachheit halber auch zu empfehlen, eine kollektive Einsprache mit einheitlichen Anträgen und gleichlautender Begründung für mehrere Betroffene zu erheben.

Die IGF bereitet eine Kollektiveinsprache mit juristischer Unterstützung mit dem Anwaltsbüro ettlersuter, Zürich, vor, an der du dich hier direkt und unkompliziert beteiligen kannst. Die juristischen Vertretungskosten belaufen sich auf 10’000 bis 20’000 CHF, bei Bedarf werden Fachexpert:innen beigezogen. Bei weiteren Fragen hierzu kannst dich an info@igfalprenregion.ch wenden. Bitte beachten: Wende dich bitte mit allen Fragen an uns und nicht an das Anwaltsbüro (Kostenfolge!), Danke.

Wir sammeln alle Einsprachen bis zum 5. Juni 2026 und übermitteln sie dann an das Anwaltsbüro – also beeil dich mit der Eingabe deiner Einsprache. Alle weiteren Schritte erfährst du nach Einreichen deiner Einsprache via Talon unten.

JA, ICH MACHE BEI DER KOLLEKTIVEINSPRACHE MIT